Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen von Corona erlassen, das mittlerweile in Kraft ist.
Danach ist der Vorstand unseres Vereins auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Abberufung oder Neubestellung weiterhin im Amt.
Der Vorstand kann auch ohne Bestimmung in der Satzung den Vereinsmitgliedern die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort wie folgt ermöglichen:
- Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation: z.B. Videokonferenz oder Telefonkonferenz
- Stimmabgabe in Textform, d.h. schriftlich per Post oder per E-Mail
Wir schlagen vor, mit diesen unter 1. + 2. aufgezählten Ersatzmaßnahmen mindestens bis 20.04.2020 zu warten, ggfls. sogar bis Ende Mai 2020 um doch noch eine normale – nur zeitversetzte – Hauptversammlung durchzuführen.
Laut DTB und WTV findet für die gemeldeten Mannschaften bis 07.06.2020 kein Spielbetrieb statt.